Allgemeine Geschäftsbedingungen

Günter Hemgesberg e.K.

betreffend Ballondekorationen (BallonBrilliant) Stand 30.08.2017

§ 1 Geltung der AGB

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote & Geschäfts der Abteilung „BallonBrilliant“ der Günter Hemgesberg e.K., nachfolgend BallonBrilliant genannt. Abweichende Bestimmungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Diese Bedingungen beziehen sich auf sämtliche von BallonBrilliant an den Kunden gelieferte Ware oder Dienstleistungen. Die verbindlichen Vertragsbestandteile ergeben sich aus dem Bestellschein und der Auftragsbestätigung.

Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf Angebote, Aufträge und Leistungen der Abteilung BallonBrilliant der Firma Günter Hemgesberg e.K..

Für andere Abteilungen der Firma Günter Hemgesberg e.K. können andere Allgemeine Geschäftsbedingungen geltend sein. Die für ein Angebot bzw. einen Auftrag gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in dem entsprechenden Angebot oder der Auftragsbestätigung vermerkt.

§ 2 Beratungsgespräch

Der Auftraggeber vereinbart frühzeitig per Online-Terminvereinbarung auf www.ballonbrilliant.de einen Beratungstermin, der mindestens 6 Wochen vor dem Dekorationstermin liegen sollte, um die korrekte Planung und Ausführung der Ballondekoration zu gewährleisten.

Dieser Beratungstermin wird mit einer Beratungspauschale von 35,-€ berechnet, und muss im voraus bezahlt werden. Bei Auftragsabschluss eines Warenwerts (ohne Lieferungskosten) von 150,-€ werden die 35,-€ mit dem Auftragswert voll verrechnet.

Es wird empfohlen, einen Saalplan, Fotos oder Videos von der Location zum Beratungstermin mitzubringen, um eine optimale Planung gewährleisten zu können.

Genaue Maße von Tischen, Wänden oder Türrahmen können bis zu 1 Woche nach dem Beratungsgespräch nachgereicht werden.

Sind keine Fotos oder Videos vorhanden, und ein Termin vor Ort der Location zur Besichtigung oder Vermessung stattfinden, muss dieser gesondert vereinbart und vergütet werden.

Sollten mehr Beratungsgespräche als eins benötigt werden, werden diese mit 35,-€ pro Gespräch berechnet, was nicht erstattet werden kann und direkt beim Gespräch zu entrichten ist.

§ 3 Angebot und Vertrag

BallonBrilliant erstellt nach oder bei dem Beratungsgespräch ein Angebot mit einer Beschreibung und ggf. groben Skizze der Dekoration. Das Angebot kann erst erstellt werden, sobald die genauen Maße der Location vorliegen.

Ein Vertrag wird begründet mit der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung oder einer Bestätigungs-Email. BallonBrilliant ist berechtigt, den Inhalt des Vertrages durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zu präzisieren. Diese legt ergänzende Vertragseinzelheiten fest, soweit ihrem Inhalt nicht unverzüglich widersprochen wird.

Mit dem Abschluss des Dekorationsvertrages verpflichtet sich BallonBrilliant, die vereinbarte Dekoration vertragsgemäß und pünktlich zu erstellen und der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung und Abnahme.

Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von BallonBrilliant schriftlich bestätigt worden sind (im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung). Die Einhaltung des Dekorationstermins setzt voraus, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung nachkommt.

BallonBrilliant behält sich das Recht vor, Liefertermine nach schriftlicher oder telefonischer Absprache zu verschieben oder abzusagen.

§ 4 Preise und Zahlung

Die Preise der Dekorationskosten sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% und zuzüglich Installations-, Liefer-, Anfahrts-, Ausmaß-, Ausbesserungs-, Abbau-, Abholungs- und Beratungskosten.

Mit dem Abschluss des Dekorationsvertrages sind vom Auftraggeber 50% des vereinbarten Preises sofort zu bezahlen.

Bei einem Vertragsabschluss, bei dem das Erstellungsdatum weniger als 4 Wochen in der Zukunft liegt, ist vom Auftraggeber 100% des vereinbarten Preises sofort zu bezahlen.

Liegen zwischen dem Termin des Vertragsabschlusses und dem Dekorationstermin mehr als 8 Wochen, so kann die Vorauszahlung wie folgt aufgeteilt werden: 25% bei Vertragsschluss und 25% bis spätestens 6 Wochen vor dem Dekorationstermin. Die restlichen 50% bis spätestens 4 Wochen vor dem Dekorationstermin.

Die in Rechnung gestellten Preise können sich gegenüber den Angebotspreisen verändern, wenn der Auftraggeber Abweichungen oder Ergänzungen wünscht, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren, oder wenn die Anfertigung oder Installation der Dekoration vor Ort einen vorher nicht abzusehenden, zusätzlichen Aufwand erfordert.

§ 5 Ausfallender Bedarf

Bei einem ausfallenden Bedarf an der vertraglich festgelegten Ballondekoration (z.B. bei Ausfall der Veranstaltung, oder andere nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände), hat der Auftraggeber bis zu 6 Wochen vor dem Dekorationstermin mindestens 25% von dem Auftragswert zu leisten, bis zu 4 Wochen 50% zu leisten, und bei bis zu 1 Woche vorher wird 100% des Auftragswertes fällig.

Ist BallonBrilliant nicht in der Lage, die Dekoration zum vereinbarten Termin zu erstellen, so haftet BallonBrilliant bis zur Höhe der bereits erhaltenen Zahlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 6 Dekorationsort und Abnahme

Der Auftraggeber hat darauf zu achten, dass der Dekorationsort frei zugänglich ist, und die Mitarbeiter von BallonBrilliant ungehindert durch andere Personen oder „besondere Umstände“ Zeit und Gelegenheit haben, die vereinbarte Dekoration aufzubauen.

Die Dekoration wird unmittelbar nach Fertigstellung vom Auftraggeber abgenommen. Bei einer Abnahmeverweigerung ist BallonBrilliant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und alle offenen Zahlungen einzufordern.

§ 7 Gewährleistung

Unabhängig von der Füllung (Luft oder Helium) sowie der Qualität und Haltbarkeit verändert sich bei jedem Latexballon – wenige Stunden nachdem er aufgeblasen wurde – das Aussehen seiner Oberfläche: Sie wird samtig und matt. Dieser Prozess ist normal und muss als natürliche Erscheinung bei allen Dekorationen mit Latexballons hingenommen werden.

BallonBrilliant gewährleistet die Qualität der Dekoration zum Zeitpunkt der Anlieferung und übernimmt darüber hinaus keine Haftung für etwaige zu einem späteren Zeitpunkt eintretende Qualitätsmangel.

Die Pflege der Dekoration (Ausbesserungen etc.) während und der Abbau der Dekoration nach der Veranstaltung durch Mitarbeiter von BallonBrilliant müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

§ 8 Kaution für Dekorations- und Konstruktionselementen

Von BallonBrilliant eingesetzte Konstruktionsteile werden gegen Zahlung einer Kaution für maximal 5 Kalendertage leihweise zur Verfügung gestellt. Ab dem 6. Tag ist eine Miete in Höhe von 9,50 Euro je Element zu entrichten. Am 14. Kalendertag nach der Fälligkeit der täglichen Gebühr kann dem Kunden zusätzlich der Wert des nicht zurückgebrachten Element in Rechnung gestellt werden bzw. der mit der Kaution verrechneten Differenzbetrag.

Nach Abbau der Dekoration durch den Kunden sind die Konstruktionsteile zum vereinbarten Rückgabetermin in den Geschäftsräumen von BallonBrilliant zu übergeben.

BallonBrilliant behält sich vor, die Kaution der einzelnen Elemente bei Abhandenkommen oder bei Beschädigung der Dekorationselemente teilweise oder ganz einzubehalten. Die Beurteilung einer Beschädigung liegt bei BallonBrilliant und kann dem Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe mitgeteilt und nachträglich in Rechnung gestellt werden. Ist ein Dekorationselement nicht beschädigt, und ist es fristgerecht zurückgegeben worden, wird die Kaution vollständig an den Kunden zurückgezahlt.

Müssen die Konstruktionselemente von BallonBrilliant zurückgeholt werden, sind zusätzliche Anfahrt/-Abbaukosten zu zahlen.

Es wird in jedem Fall ein gesonderter „Leihvertrag“ zwischen BallonBrililant und dem Kunden geschlossen, in dem alle Details und Modalitäten auf diese AGB aufbauend festgehalten werden.

§ 9 Haftungsbeschränkung

BallonBrilliant haftet nicht für Schäden an der Dekoration verursacht von Witterungseinflüsse (Regen, Wind, Wärme, Sonne etc.) oder durch Dritte (Passanten, Publikum etc.). Ebenso haftet BallonBrilliant nicht für Personen- oder Sachschäden mit der Dekoration oder Bestandteilen, die entstehen sollten.

Für alle bei der Auftragsabwicklung durch Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen von BallonBrilliant verursachten Sach- oder Personenschäden wird die Schadensersatzpflicht beschränkt auf den direkten Schaden, der durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden ist. BallonBrilliant haftet nicht für mittelbare Vermögensschäden als adäquate Folge von Direktschäden. Weitere Ersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.

§ 10 Nutzungsrechte & Erwähnungsanspruch

Der Kunde erklärt mit Abschluss eines Vertrages mit BallonBrilliant, dass ihm alle Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an Vorlagen und Texten, Fotos und Grafiken, die er uns übergibt, zustehen.

BallonBrilliant ist dazu berechtigt, Kopien von von BallonBrilliant erstellten Print- und elektronischen Medien zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen, online und offline, zu verwenden als auch Auftraggeber, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ab dem Zeitpunkt der Auftragsausführung öffentlich zu nennen.

§ 11 Rechtswirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mit Abschluss des Dekorationsvertrages erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Gerichtsstand ist Bonn.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Günter Hemgesberg e.K. betreffend Ballondekorationen (BallonBrilliant) Stand 30.08.2017